Leider sind viele Mütter von dieser finanziellen Stütze abhängig und lassen deswegen diese Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen über sich ergehen. Auch ich war eine jener dieser Frauen.
Was viele aber gar nicht wissen ist Folgendes:
In Österreich gibt es keine Impf-Pflicht.
Wir finden in der Mitte des Mutter-Kind-Passes ein schön eingeheftetes gelbes Impf-Heftchen. Dies macht doch glatt den Eindruck, als müsse man sein Kind impfen und dieses Heftchen brav ausfüllen.
Die meisten Ärzte fragen vermutlich auch gar nicht wirklich nach, sondern gehen davon aus, dass die Kinder sowieso geimpft werden. Und so rennen viele Mütter in die Ohnmacht, geben ihre Verantwortung ab und lassen die Kinder impfen. Im dem Glaube, dass es Pflicht oder Voraussetzung sei um das Kinderbetreuungsgeld weiterhin in voller Höhe zu bekommen.
Dem ist jedoch nicht so. Impfen ist in Österreich keine Pflicht. Und auch der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ist davon nicht abhängig.
Ultraschall muss nicht sein.
Auch beim Ultraschall verhält es sich ähnlich. Die Frauenärzte fragen einen meist gar nicht, ob man denn einen Ultraschall machen möchte - sie stellen einen einfach nur vor die Tatsache auf dem bequemen Stuhl Platz zu nehmen und beginnen von selbst mit der Beschallung.
Als uninformierte Frau wird man dabei überrumpelt, lässt es aber übers ich ergehen, da man sowieso nicht ahnt, dass man eine Wahl hätte.
Aber man hat die Wahl. Ultraschall-Untersuchungen sind keine Pflicht und keine Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.
Oraler Glukosetoleranztest.
In der dritten Schwangeren-Untersuchung ist ein "Oraler Glukosetoleranztest" vorgegeben. Dieser wird jedoch zumeist nicht vom Frauenarzt durchgeführt, sondern man wird zum Hausarzt etc verwiesen, bei dem man diesen durchführen lassen sollte.
Meine Erfahrung zeigt: Macht man sich jedoch nicht die Mühe einen weiteren Arzt für diese Untersuchung aufzusuchen passiert auch nichts. Der Stempel des Frauenarztes kommt trotzdem in den Pass und keiner wird jemals mehr danach fragen.
Hüftultraschall für Neugeborene.
In der 1. Lebenswoche des Babys muss eine Mutter-Kind-Pass-Untersuchung durchgeführt werden.
Auch hier wird man zum Narren gehalten, wenn man sich nicht informiert hat oder es nicht Besser weiß.
Ein Hüftultraschall ist keine Pflicht und keine Voraussetzung für den weiteren Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe.
Auch in der darauffolgenden Kindes-Untersuchung wird ein Hüftultraschall empfohlen.
Ich wiederhole: wird empfohlen.
Es ist jedoch keine Pflicht und keine Voraussetzung für den Bezug des KBGs.
Voraussetzungen für das KBG.
In der Schwangerschaft müssen 5 Untersuchungen in bestimmten Zeiträumen durchgeführt werden:
1. Untersuchung: bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche
2. Untersuchung: in der 17., 18., 19. oder 20. Schwangerschaftswoche
3. Untersuchung: in der 25., 26., 27. oder 28. Schwangerschaftswoche
4. Untersuchung: in der 30., 31., 32., 33. oder 34. Schwangerschaftswoche
5. Untersuchung: in der 35., 36., 37., oder 38. Schwangerschaftswoche
Diese Untersuchungen umfassen den Urin-Test (Harn-Befund), Blutabnahmen bzw Blutuntersuchungen, Blutdruck-Messung, Gewichts-Messung, …
Nach der Geburt müssen 5 Untersuchungen in bestimmten Zeiträumen beim Baby durchgeführt werden:
1. Untersuchung: in der 1. Lebenswoche
2. Untersuchung: in der 4., 5., 6., oder 7. Lebenswoche
3. Untersuchung: im 3., 4., oder 5. Lebensmonat
4. Untersuchung: im 7., 8., oder 9. Lebensmonat
5. Untersuchung: im 10., 11., 12., 13., oder 14. Lebensmonat
Diese Untersuchungen umfassen Gewichts-Abmessung, Kopf-Abmessung, Körpergrößen-Abmessung, diverse Reflexe, Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung, Augenuntersuchung, …
Die 5. Untersuchung ist jedoch so eine Sache, denn:
Im hintersten Teil des Mutter-Kind-Pass finden wir die kleinen Abschnitte, die vom Arzt bestätigt werden müssen und dann an die Krankenkasse für das KBG geschickt werden sollen.
Je nach Bezugs-Variante müssen diese Abschnitte in verschiedenen Zeiträumen nachgewiesen werden.
Werden diese nicht rechtzeitig eingereicht, erfolgt eine Kürzung bzw. eine Reduzierung des KBGs.
Mein Tipp für Insider:
Hast du die Variante 15+3, 12+2 oder die einkommensabhängige Variante gewählt, dann pfeife ruhig auf die 5. Kindes-Untersuchung! Es wird keine Konsequenzen haben, da das KBG ja nicht gekürzt oder reduziert werden kann, wenn es schon gar nicht mehr bezogen wird …
Nachtrag: Leider kann ich meinen Tipp nicht mehr empfehlen, da ich ein Feedback von einer lieben Mutter erhalten habe. Diese erzählte mir, dass es schon Konsequenzen für den nächsten Bezug bei einem weiteren Kind haben kann.
Nachtrag 2: Eine weitere Mutter hat mir erzählt, dass auch sie die letzte Untersuchung nicht machen ließ (bzw. verschwitzt hatte); aufgrund dessen musste sie einen Monat das KBG zurückzahlen…
Also vielleicht doch lieber nicht damit herumspielen, falls man abhängig davon ist.
Traurige Realität.
Es macht mich sehr traurig, dass viele Frauen und Mütter gar nicht wissen, dass sie ihre Babys weder impfen noch beschallen lassen müssen. Viele glauben, dass es Pflicht sei und da viele auf das Kinderbetreuungsgeld finanziell angewiesen sind und diese Untersuchungen als "normal" gelten, lassen sie sie ohne zu hinterfragen durchführen.
Ich vermute sie finden keinen Arzt, der ihnen dazu abrät eine Ultraschall-Untersuchung zu machen oder davon abrät ihr Baby hochgradig mit Impfstoffen vollzupumpen.
Dabei gibt es heute schon sehr viele Berichte und Quellen über traurige Impffolgen und Artikel über die Gefahren von Ultraschall-Wellen.
Die meisten Ärzte wollen jedoch Geld verdienen und sind ebenfalls in diese Maschinerie eingewebt.
Es fällt mir heutzutage sehr schwer solchen Ärzten zu vertrauen. Und ich hoffe, dass viele Mütter aufwachen und sich nicht mehr alles gefallen lassen (müssen).