Alleingeburt in Österreich
oder: bin ich strafbar?



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Gesetze sind von Land zu Land unterschiedlich. Dort gibt’s die Todesstrafe, wo anders ist sie verboten. Dort darf man abtreiben, wo anders ist es eine Schande. Dort darf man Zuhause gebären, wo anders ist es verboten. Dort darf man alleine gebären, wo anders ist es untersagt. Gesetze sind willkürlich festgelegt und von imaginären Strichen, die nur auf der Landkarte sichtbar werden, von einander getrennt.
Während in alten Völkern und Kulturen niemand daran dachte Gesetze zur Geburt aufzustellen, wird dies hier bei uns anders gehandhabt.


{In Österreich sieht das so aus}
Es gibt ein Gesetz, dass das Gebären alleine grundsätzlich “verbietet”.
Dieses Gesetz ist lustigerweise im Hebammengesetzt verankert – wurde also von Hebammen mehr oder weniger erfunden.

Dieses lautet:
Beiziehungspflichten der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin
§ 3. (1) Jede Schwangere hat zur Geburt und zur Versorgung des Kindes eine Hebamme beizuziehen.
(2) Ist die Beiziehung einer Hebamme bei der Geburt selbst nicht möglich, so hat die Wöchnerin jedenfalls zu ihrer weiteren Pflege und der Pflege des Säuglings unverzüglich eine Hebamme beizuziehen.

Mir kommen da sofort ein paar Fragen in den Sinn:
1. Wie kann mir überhaupt irgendjemand vorschreiben wie, wo oder mit wem ich mein Kind zu gebären habe?
2. Was hat das Hebammengesetz bitte eigentlich mit mir zu tun? Ich bin ja keine.
3. Wieso habe ich eine Pflicht gegenüber einem bestimmten Berufststand?
4. Wie kann mir jemand vorschreiben ich müsse für mein gesundes Kind unverzüglich eine Hebamme für das Wochenbett hinzuziehen?
Irgendwas läuft da nicht ganz richtig. Ich hab mich da jetzt ein bisschen schlau gemacht und folgendes ist dabei herausgekommen:

{Gesetz ohne Strafe}
Fakt ist: Es ist ja auch egal.
Das Gesetz ist zwar im Hebammengesetz verankert und irgendwie handelt man auch gesetzwidrig wenn man sein Baby geplanterweise allein auf die Welt bringt, aber: es ist straffrei. Paradox und lustig, oder?
Also ein Gesetz ohne Strafe, wenn man dagegen “verstößt”. Klingt fast so, als würde man dieses “Gesetz” sowieso nicht ernst nehmen und vielleicht dient es ja auch nur zur Geldbeschaffung für die Hebammen. (Nichts gegen Hebammen… Aber wenn man keine möchte, sollte man auch keine Pflicht haben eine hinzuziehen zu müssen).

{Mögliche Folgen}
Was jedoch möglich wäre (ich sage hier: möglich wäre. Also kein Grund zur Panik) ist, dass das Jugendamt mal vorbeikommt.
Aber was sollen die schon machen, wenn das Baby kerngesund ist und alles hormonisch ist und wunderschön? Naja: nichts.
Und außerdem: Hey, ihr müsst ja nicht jedem Ungustl auf die Nase binden, dass ihr eine Alleingeburt geplant hattet. Es kann ja sowieso niemand beweisen, also behaltet es einfach für euch, erzählt es nur euren Liebsten oder seit einfach gewappnet für solche Menschen, die sich gerne überall einmischen wollen.

{Geburts-Komplikationen}
Ein bisschen komplizierter wird es jedoch, wenn dein Baby nicht gesund zur Welt kommt oder sogar stirbt.

Dies braucht dir jedoch bitte keine Angst machen: Wenn du und dein Baby gesund seid, dann verläuft eine Alleingeburt ja in der Regel auch total entspannt und unkompliziert

Nur zur Info und für den Fall der Fälle geben ich folgendes weiter, das ich von einer Hebamme erfahren habe:
»Das Kind „wegnehmen“ können sie einer Frau nur, wenn Gefahr in Verzug ist. Das ist etwas was das Jugendamt bzw. die zuständige Sozialarbeiterin entscheiden müssen. Nur weil die Geburt ohne Hebamme war, kann da glaube ich nichts passieren. Wenn bei der Geburt allerdings was schiefgeht und das Kind einen bleibenden Schaden hat oder gar stirbt, dann schauts leider schon anders aus. Bei einem toten Kind ermittelt grundsätzlich immer einmal der Staatsanwalt auf Fremdverschulden und da kann es tatsächlich passieren, dass die Eltern angeklagt bzw. verurteilt werden. Wenn die Eltern eine Hebamme hinzugezogen haben, dann wäre die Hebamme die Verantwortliche und somit diejenige, die verklagt werden würde – und eben nicht die Eltern«

{Bestärkung zur Alleingeburt}
Was ich dir mit diesem Artikel eigentlich sagen wollte: Ja du kannst dein Baby allein gebären, wenn du dir das wünscht und wenn du spürst, dass du das wirklich machen möchtest. Du brauchst dir keine Sorgen machen ob du “strafbar” bist nur weil du diesen intimen Prozess ganz alleine für dich und dein Baby durchleben möchtest.
Lies dir dazu auch diesen aufschlussreichen Artikel von Jobina Schenk (Meisterin der Geburt) durch. Sie ist zwar aus Deutschland, aber es trifft wohl auch fast alles auf Österreich zu.
Nach meiner Alleingeburt könnte ich mir auf jeden Fall nichts anderes mehr vorstellen als eine Alleingeburt. Mein drittes Kind würde ich bestimmt wieder als Alleingeburt auf die Erde bringen wollen.
Und genau aus diesem Grund gibt es überhaupt meine Webseite und diesen Blog: Weil ich gespürt habe wie kraftvoll und wunderbar so eine Alleingeburt ist. Das sollen viele Frauen in Österreich erfahren dürfen und deswegen möchte ich diese Inhalte und Informationen ja auch verbreiten.
Liebe (werdende) Mütter, folgt eurem Instinkt. Folgt eurer inneren Stimme und alles wird großartig sein.



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In dankbarer Liebe
Ariella Sophie